Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Im Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Mit diesem sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden.

Für den Bereich der EKD und ihrer unselbständigen Einrichtungen, der gesamtkirchlichen Einrichtungen und Werke sowie der Gliedkirchen, sofern diese die Zuständigkeit der EKD-Beschwerdestelle vorsehen, wurde eine gemeinsame Beschwerdestelle, die im Kirchenamt der EKD angesiedelt ist, eingerichtet. Sie ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die leitenden Angestellten der Dienststellen, Werke und Einrichtungen zuständig.

Mitglieder der im Kirchenamt der EKD eingerichteten Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind: 

Vorsitzende  
Direktorin am Arbeitsgericht Frankfurt/Oder i.R. 
Corinna Münster
Beisitzerin (aus dem Bereich Gender- und Gleichstellungsarbeit)  
Oberkirchenrätin
Dr. Kristin Bergmann
Beisitzer (aus dem Bereich der Gesamtmitarbeitervertretung)    
Dieter Hollinde

Im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland ist, getrennt von der Verwaltung, eine Geschäftsstelle für die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz errichtet worden. An die Geschäftsstelle können Sie sich telefonisch oder schriftlich mit Ihrem Anliegen unter den nachstehenden Kontaktdaten wenden:

Postanschrift:
Kirchengerichte und Schlichtungseinrichtungen der EKD
c/o Kirchenamt der EKD
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Tel.: 0511/2796-251, -259, -236 oder -8363
Fax: 0511/2796-750

Sofern Sie allgemeine Fragen zur Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben, können Sie diese auch per E-Mail mitteilen an kirchengerichte@ekd.de.